BF 17
Begleitetes Fahren mit 17
Wie funktioniert das "begleitete Fahren"?
"Begleitetes Fahren" heißt, den Fahranfänger nicht allein zu lassen.
Ein fahrerfahrener Begleiter sitzt daneben.
Natürlich ist er kein Fahrlehrer und darf auch nicht ins Lenkrad greifen.
Allein durch seine Anwesenheit kommt es dazu, dass Fahranfänger die Sicherheit besser im Blick behalten und nicht so risikobereit sind.
Unfälle gingen zurück, die deutlich verbesserten Unfallzahlen sprechen eine positive Sprache.
Außerdem können Begleiter Tipps geben und beim vorausschauenden Fahren helfen.
Wer kann am "Begleitenden Fahren" teilnehmen?
Führerscheinbewerber der Klasse B und BE,
- die mindestens 16,5 Jahre alt sind,
- deren Erziehungsberechtigte zustimmen.
Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?
- Mindestalter 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister bei Antragstellung
Weitere Infos unter: www.begleitetes-fahren.de
