ASF

Laut § 2a StVG wird bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so hat die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende (B-Verstoß) Zuwiderhandlungen begangen hat.

Für eine Anmeldung zu einem „Aufbauseminar für Fahranfänger“ (ASF), setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung. Vielen Dank.

Bereits feststehende Termine finden Sie in unserem Terminkalender in der Kategorie „ASF-Seminare“.

Weitere Informationen erhalten Sie z.B. auf der Seite des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V..

Das Seminar kostet bei uns derzeit insgesamt 250,- Euro. In diesem Betrag ist das obligatorische Teilnehmerbegleitheft sowie die Mehrwertsteuer enthalten.

Für eine verbindliche Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50,- Euro in unserem Büro zu leisten.