FREMDSPRACHEN

Die praktische Ausbildung ist auch in folgenden Fremdsprachen möglich:

  • englisch
  • französisch

Die Ausbildung in den o.g. Fremdsprachen gilt nur für Klasse B und ist nur in den praktischen Fahrstunden, aber nicht im theoretischen Unterricht möglich.

Wichtig: Die praktische Fahrprüfung muss dennoch in deutscher Sprache erfolgen!

Die theoretische Prüfung erfolgt anhand von Multiple-Choice-Fragen am Computer und kann in folgenden Sprachen abgelegt werden:

  • deutsch,
  • englisch,
  • französisch,
  • griechisch,
  • italienisch,
  • polnisch,
  • portugiesisch,
  • rumänisch,
  • russisch,
  • kroatisch,
  • spanisch,
  • türkisch und
  • hocharabisch.

Um die Theorieprüfung in einer der o.g. Fremdsprachen abzulegen, muss dies bereits bei Antragstellung der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt werden!

Hinweis: Der Theorieunterricht findet ausschließlich in deutsch statt.

Wenn Sie weiterführende Informationen zum Thema Fremdsprachen benötigen, setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung. Vielen Dank.

Tipp: Sie können die Lernsoftware in einer der o.g. Sprachen hier testen.