FAHRERLAUBNISKLASSEN

B

Berechtigungen:Die Klasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und 9 Sitzplätzen.
Vorbesitz:kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich
Einschluss:Die Klassen AM und L (kleine Traktoren) sind in der Klasse B mit eingeschlossen.
Mindestalter:18 Jahre (17 Jahre mit begleitetem Fahren)
Fahrzeuge:VW T-Roc, VW Golf 8 TDI, VW Golf 7 TDI, VW Golf 6 Plus Automatik
Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.)12
Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Führerschein-Erweiterung (à 90 Min.)6
Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.)2
Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.)5
Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.)4
Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.)3
Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Grundbetrag150,-
Fahrstunde (à 40 Min.)
(entspricht einem Fahrstundenpreis von 61,88 für 45 Min.)
55,-
Besondere Ausbildungsfahrten (à 45 Min.)65,-
Vorstellung zur theoretischen Prüfung (Vortest)10,-
Vorstellung zur praktischen Prüfung150,-
Optional: Online-Lernset "Premium" inkl. Buch80,-

Alle Preise in Euro und inkl. MwSt.
O.g. Preise gelten für die normale Ersterteilung der Klasse B, d.h. nicht für Handicap-Ausbildung, Automatikausbildung, Intensivkurse, Auffrischungsfahrten oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen. Wir beraten Sie gern.

Für die Klasse B ist eine Handicap-Ausbildung auf unserem Automatik-Fahrzeug, einem Golf 5 Plus, möglich.

Das Fahrzeug kann bei Bedarf komplett behindertengerecht z.B. mit per Hand regelbarem Gas und Bremse umgerüstet werden!

Wir beraten Sie gern, bitte rufen Sie uns zu unseren Bürozeiten an oder schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht.

Mit unserem Automatik-Fahrzeug, einem Golf 5 Plus, ist es möglich, auf das Schalten mit der Kupplung zu verzichten.

Auf diese Weise können kürzere Ausbildungszeiten erreicht werden, wenn man Probleme mit der Schaltung hat. Leider ist die Fahrerlaubnis mit bestandener Prüfung dann auf Automatikfahrzeuge beschränkt – man ist aber dennoch mobil!

BE

Berechtigungen:Die Klasse BE berechtigt zum Führen einer Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht besteht.
Vorbesitz:Klasse B erforderlich
Mindestalter:18 Jahre (17 Jahre mit begleitetem Fahren)
Besonderheiten:keine Theorieprüfung notwendig
Fahrzeuge:VW T-Roc, Anhänger
Pflichtstunden Theorie (à 90 Min.)nicht erforderlich!
Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.)3
Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.)1
Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.)1
Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Grundbetrag100,-
Fahrstunde (à 40 Min.)
(entspricht einem Fahrstundenpreis von 64,69 für 45 Min.)
57,50
Besondere Ausbildungsfahrten (à 45 Min.)67,50
Vorstellung zur praktischen Prüfung150,-

Alle Preise in Euro und inkl. MwSt.
O.g. Preise gelten für die normale Ersterteilung der Klasse BE, d.h. nicht für Handicap-Ausbildung, Automatikausbildung, Auffrischungsfahrten oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen. Wir beraten Sie gern.

A

Berechtigungen:Die Klasse A berechtigt zum Führen von Motorrädern ohne Beschränkungen.
Vorbesitz:kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich
Einschluss:Die Klassen A2, A1 und AM sind in der Klasse A mit eingeschlossen.
Mindestalter:24 Jahre
(bzw. 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2)
Besonderheiten:Wer bereits seit 2 Jahren die Klasse A2 besitzt, muss lediglich eine praktische Prüfung ablegen (Stufenregelung).
Fahrzeuge:Kawasaki ER-6n, Suzuki SV650
Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.)12
Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Führerschein-Erweiterung (à 90 Min.)6
Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.)4
Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.)5
Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.)4
Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.)3
Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!

O.g. gilt nur für den Direkteinstieg und nicht mit Vorbesitz der Klassen A2/A1 (reduzierte Sonderfahrten). Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen. Wir beraten Sie gern.

Grundbetrag125,-
Fahrstunde (à 40 Min.)
(entspricht einem Fahrstundenpreis von 64,69 für 45 Min.)
57,50
Besondere Ausbildungsfahrten (à 45 Min.)67,50
Vorstellung zur theoretischen Prüfung (Vortest)10,-
Vorstellung zur praktischen Prüfung150,-
Optional: Online-Lernset "Premium" inkl. Buch80,-

Alle Preise in Euro und inkl. MwSt.
O.g. Preise gelten für die normale Ersterteilung der Klasse A, d.h. nicht für Auffrischungsfahrten, Stufenausbildung oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen. Wir beraten Sie gern.

A2

Berechtigungen:Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Vorbesitz:kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich
Einschluss:Die Klassen A1 und AM sind in der Klasse A2 mit eingeschlossen.
Mindestalter:18 Jahre
Besonderheiten:Wer bereits seit 2 Jahren die Klasse A1 besitzt, muss lediglich eine praktische Prüfung ablegen (Stufenregelung).
Fahrzeug:Suzuki SV650 (gedrosselt und tiefer gelegt)
Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.)12
Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Führerschein-Erweiterung (à 90 Min.)6
Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.)4
Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.)5
Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.)4
Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.)3
Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!

O.g. gilt nur für den Direkteinstieg und nicht mit Vorbesitz der Klasse A1 (reduzierte Sonderfahrten). Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen. Wir beraten Sie gern.

Grundbetrag125,-
Fahrstunde (à 40 Min.)
(entspricht einem Fahrstundenpreis von 64,69 für 45 Min.)
57,50
Besondere Ausbildungsfahrten (à 45 Min.)67,50
Vorstellung zur theoretischen Prüfung (Vortest)10,-
Vorstellung zur praktischen Prüfung150,-
Optional: Online-Lernset "Premium" inkl. Buch80,-

Alle Preise in Euro und inkl. MwSt.
O.g. Preise gelten für die normale Ersterteilung der Klasse A2, d.h. nicht für Auffrischungsfahrten, Stufenausbildung oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen. Wir beraten Sie gern.

A1

Berechtigungen:Die Klasse A1 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen darf.
Vorbesitz:kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich
Einschluss:Die Klasse AM ist in der Klasse A1 mit eingeschlossen.
Mindestalter:16 Jahre
Besonderheiten:Die Probezeit beginnt bereits mit der Klasse A1! Wer also bereits mit 16 die Klasse A1 erwirbt und in 2 Jahren nicht auffällig wird, ist mit 18 raus aus der Probezeit.

Wer seinen Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben hat, darf auch Kleinkrafträder der Klasse A1 fahren.
Fahrzeug:Suzuki VanVan 125, Suzuki GSX 125
Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.)12
Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Führerschein-Erweiterung (à 90 Min.)6
Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.)4
Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.)5
Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.)4
Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.)3
Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Grundbetrag125,-
Fahrstunde (à 40 Min.)
(entspricht einem Fahrstundenpreis von 61,88 für 45 Min.)
55,-
Besondere Ausbildungsfahrten (à 45 Min.)65,-
Vorstellung zur theoretischen Prüfung (Vortest)10,-
Vorstellung zur praktischen Prüfung150,-
Optional: Online-Lernset "Premium" inkl. Buch80,-

Alle Preise in Euro und inkl. MwSt.
O.g. Preise gelten für die normale Ersterteilung der Klasse A1, d.h. nicht für Auffrischungsfahrten oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen. Wir beraten Sie gern.

A1 (B 196)

Klasse B mit Schlüsselzahl 196
(keine eigene Fahrerlaubnisklasse!)
Berechtigungen:Die Klasse A1 (B 196) berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen darf.
Vorbesitz:Klasse B erforderlich (Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren!)
Mindestalter:25 Jahre
Besonderheiten:

  • Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

  • Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 im eigentlichen Sinne erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist!

  • Auch ist es nicht möglich mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland zu führen!

  • Weitere Informationen: www.bmvi.de

Fahrzeug:Suzuki GSX 125, Suzuki VanVan 125
Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.)nicht erforderlich!
Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.)4
Grundfahraufgaben, Fahrten auf Bundes-/Landstraßen
und Autobahnen (à 90 Min.)
5
Die Anzahl der restlichen Übungsstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Grundbetrag125,-
Fahrstunde (à 90 Min.)
(entspricht einem Fahrstundenpreis von 65,- für 45 Min.)
130,-

Alle Preise in Euro und inkl. MwSt.
O.g. Preise gelten für die normale Ersterteilung der Klasse A1 (B 196), d.h. nicht für Auffrischungsfahrten oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen. Wir beraten Sie gern.

AM

Berechtigungen:Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Vorbesitz:kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich
Mindestalter:15 Jahre

Hinweis: Solange man 15 Jahre alt ist, darf man mit der Klasse AM nur im Inland fahren. Diese Auflage entfällt, wenn der/die Fahrerlaubnisinhaber/in das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Besonderheiten:Dieser Führerschein ist bei Erwerb der Klasse B eingeschlossen OHNE zusätzliche Prüfung.

Auch ein BF17 Führerscheinbewerber darf mit 17 den Roller schon alleine fahren, da das Mindestalter für Klasse AM bei 15 Jahren liegt.

Die Probezeit läuft bei der einzelnen Klasse AM jedoch noch nicht!
Fahrzeug:Honda SFX Roller
Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.)12
Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.)2
Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.)keine erforderlich!
Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.)keine erforderlich!
Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.)keine erforderlich!
Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Grundbetrag125,-
Fahrstunde (à 40 Min.)
(entspricht einem Fahrstundenpreis von 53,44 für 45 Min.)
47,50
Vorstellung zur theoretischen Prüfung (Vortest)10,-
Vorstellung zur praktischen Prüfung125,-
Optional: Online-Lernset "Premium" inkl. Buch80,-

Alle Preise in Euro und inkl. MwSt.

Mofa

Berechtigungen:Mit der Mofa-Prüfbescheinigung darf man laut Definition einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – fahren, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.
Vorbesitz:kein Vorbesitz erforderlich
Mindestalter:15 Jahre
Besonderheiten:Einen Führerschein für eine Mofa gibt es nicht, jedoch darf mit jedem Führerschein - gleich welcher Klasse - eine Mofa gefahren werden!

Wer vor dem 01.04.1980 15 Jahre alt war (also vor dem 01.04.1965 geboren ist), darf OHNE Prüfbescheinigung eine Mofa fahren.
Fahrzeug:Für die Fahrstunde(n) ist eine eigene Mofa erforderlich!
Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.)mindestens 6
Praktische Ausbildung (à 45 Min.)mindestens 2
Mofa-Kursbetrag100,-

Preis in Euro und inkl. MwSt.

L


Berechtigungen:Die Klasse L berechtigt zum Führen von Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Vorbesitz:kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis erforderlich
Mindestalter:16 Jahre
Besonderheiten:Keine praktischen Fahrstunden erforderlich.

Die Probezeit läuft jedoch noch nicht!
Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.)12
Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.)2
Praktische Ausbildungnicht erforderlich!
Kursbetrag Klasse L150,-

Preis in Euro und inkl. MwSt.

C

Berechtigungen:Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und maximal 9 Sitzplätzen. Ein Anhänger darf nur mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg mitgeführt werden.
Vorbesitz:Klasse B erforderlich
Einschluss:Die Klasse C1 ist in der Klasse C mit eingeschlossen.
Mindestalter:21 Jahre
(bzw. 18 Jahre nur nach erfolgter Grundqualifikation nach BKrFQG oder nach Abschluss des Ausbildungsberufs „Berufskraftfahrer/-in" oder für Fahrer von Einsatzfahrzeugen)
Fahrzeug:MAN TGA 18.350
Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.)12
Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Führerschein-Erweiterung (à 90 Min.)6
Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.)10
Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.)5
Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.)2
Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.)3
Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!
Grundbetrag225,-
Fahrstunde (à 45 Min.)80,-
Besondere Ausbildungsfahrten (à 45 Min.)90,-
Vorstellung zur theoretischen Prüfung (Vortest)10,-
Vorstellung zur praktischen Prüfung175,-
Optional: Online-Lernset inkl. Buch90,-

Alle Preise in Euro. Die LKW-Klassen sind von der Umsatzsteuer befreit.
O.g. Preise gelten für die normale Ersterteilung der Klasse C, d.h. nicht für Auffrischungsfahrten oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen. Wir beraten Sie gern.

CE

Berechtigungen:Die Klasse CE berechtigt zum Führen einer Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg besteht.
Vorbesitz:Klasse C erforderlich
Einschluss:Die Klassen C1E, BE und T (sowie DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist) sind in der Klasse CE mit eingeschlossen.
Mindestalter:21 Jahre
(bzw. 18 Jahre nur nach erfolgter Grundqualifikation nach BKrFQG oder nach Abschluss des Ausbildungsberufs „Berufskraftfahrer/-in" oder für Fahrer von Einsatzfahrzeugen)
Fahrzeuge:MAN TGA 18.350, Starrdeichsel-Anhänger mit Tandemachse
Pflichtstunden Theorie Grundstoff (à 90 Min.)12
Pflichtstunden Theorie Grundstoff bei einer Führerschein-Erweiterung (à 90 Min.)6
Pflichtstunden Theorie Zusatzstoff (à 90 Min.)4
Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraße (à 45 Min.)5
Besondere Ausbildungsfahrten auf Autobahnen (à 45 Min.)2
Besondere Ausbildungsfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit (à 45 Min.)3
Die Anzahl der normalen Fahrstunden richtet sich nach individuellem Bedarf!

O.g. gilt nur für die Klasse CE einzeln. Wenn Sie die Klasse C und CE zusammen in einem Ausbildungsgang absolvieren, reduzieren sich die erforderlichen Fahrten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen. Wir beraten Sie gern.

Grundbetrag225,-
Fahrstunde (à 45 Min.)80,-
Besondere Ausbildungsfahrten (à 45 Min.)90,-
Vorstellung zur theoretischen Prüfung (Vortest)10,-
Vorstellung zur praktischen Prüfung175,-
Optional: Online-Lernset inkl. Buch90,-

Alle Preise in Euro. Die LKW-Klassen sind von der Umsatzsteuer befreit.
O.g. Preise gelten für die normale Ersterteilung der Klasse CE, d.h. nicht für Auffrischungsfahrten oder Umschreibung einer Fahrerlaubnis. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen. Wir beraten Sie gern.