FÜHRERSCHEIN MIT 17

Wie funktioniert das „begleitete Fahren (BF17)“?

„Begleitetes Fahren“ heißt, den Fahranfänger nicht allein zu lassen. Ein fahrerfahrener Begleiter sitzt neben ihm auf dem Beifahrersitz.

Natürlich ist er kein Fahrlehrer und darf auch nicht ins Lenkrad greifen. Allein durch seine Anwesenheit kommt es dazu, dass Fahranfänger die Sicherheit besser im Blick behalten und nicht so risikobereit sind. Außerdem können Begleiter Tipps geben und beim vorausschauenden Fahren helfen.

Studien haben belegt, dass sich die Jugendlichen immer sicherer fühlen, je länger sie am BF17 teilnehmen. Mit jedem Kilometer beherrschen sie ihr Fahrzeug besser und entwickeln so einen entspannten und vorausschauenden Fahrstil. Deshalb ist es empfehlenswert, möglichst früh mit dem Fahren zu beginnen.

Seit es die Maßnahme „begleitetes Fahren mit 17“ gibt, gingen Unfälle merklich zurück. Diese deutlich geringeren Unfallzahlen sprechen eine positive Sprache und für die Maßnahme BF17.

Wer kann am „begleitenden Fahren“ teilnehmen?

Führerscheinbewerber der Klasse B und BE,

  • die mindestens 17 Jahre alt sind und
  • deren Erziehungsberechtigte zustimmen.

Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?

  • Mindestalter 30 Jahre
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister bei Antragstellung

Presse: Führerschein mit 17

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet über das „Erfolgsmodell am Steuer“: Der Führerschein mit 17 hat sich in Hannover erfolgreich bewährt. Den Artikel können Sie hier nachlesen.

Bei Interesse zu der Maßnahme „begleitetes Fahren ab 17“, setzen Sie sich bitte mit unserem Büro in Verbindung. Vielen Dank.

Weitere Informationen erhalten Sie z.B. unter www.bf17.de oder auf der Seite des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V..